18. März 2026

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen sollten

Am 11. Februar 2025 ist die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in der EU in Kraft getreten. Verpackungen werden erstmals als eigenständige Produkte betrachtet und müssen ab dem 12. August 2026 erste verbindliche Anforderungen erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen in der EU konsequent auf Kreislaufwirtschaft auszurichten, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfälle bis 2040 um 15 % zu reduzieren.

Warum betrifft die PPWR auch Schweizer Unternehmen?

Obwohl die PPWR in der Schweiz nicht gilt, sind Schweizer Unternehmen indirekt betroffen, sobald sie Verpackungen oder verpackte Produkte in die EU exportieren. Wer in die EU liefert, muss sich also ab August 2026 an die europäischen Standards halten, denn sonst drohen Markteintrittsbarrieren.

Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:

  1. Mindestrezyklatanteile
    Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden verbindliche Rezyklatanteile eingeführt, wie beispielsweise 30 % Rezyklat in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff ab 2030.
  2. Recyclingfähigkeit
    Ab 2030 müssen alle Verpackungen nach definierten Kriterien recyclingfähig sein und ab 2035 nachweislich in grossem Massstab rezykliert werden. Mehrschichtfolien oder Verbundmaterialien (z. B. Kaffeebecher mit Kunststoffbeschichtung) sind oft schwer recycelbar und müssen überarbeitet werden.
  3. Schadstoffbeschränkungen
    Ab August 2026 werden strengere Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe in Verpackungen eingeführt, wie beispielsweise Grenzwerte für die sogenannten «Ewigkeitschemikalien» PFAS.
  4. Minimierung und Vermeidung von Verpackungen
    Neben Recycling rückt auch die Vermeidung von Verpackungen stärker in den Fokus. Überdimensionierte oder unnötige Verpackungslösungen werden regulatorisch zunehmend unter Druck geraten. So dürfen Verpackungen ab 2030 nicht mehr als 40 % Leerraum enthalten (z. B. übergrosse Kartons für kleine Produkte).
  5. Kennzeichnung und Transparenz
    Harmonisierte Kennzeichnungsvorgaben sollen die Entsorgung erleichtern und die Nachvollziehbarkeit erhöhen.

 

Nicht jede „PPWR-konforme“ Verpackung ist auch aus ökologischer Perspektive die beste Wahl

Bei der Überarbeitung von Verpackungen sollte neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auch die Umweltperspektive berücksichtig werden. Denn nicht jede scheinbar ökologische Lösung ist tatsächlich nachhaltig. Wie so oft «kommt es drauf an»: So können Glasflaschen zwar viele Vorgaben perfekt erfüllen, denn sie bestehen grösstenteils aus Rezyklaten, lassen sich gut wiederverwerten und enthalten keine schädlichen Schadstoffe. Doch aus ökologischer Sicht schneiden sie oft schlechter ab, als Verpackungen die die Vorgaben hinsichtlich Rezyklatgehalt und Wiederverwertbarkeit weniger gut erfüllen.
Interessant: Ökologie und Ökonomie schliessen sich hier nicht gegenseitig aus. Im Gegenteil, häufig ist die ökologischste Lösung auch finanziell lukrativ. So beispielsweise, wenn leichtere und stapelbare Verpackungen beim Transport Platz und Treibstoff sparen.

 

Wie können Unternehmen die richtigen Entscheidungen treffen?

Hier kommt es auf fundierte Daten und eine ganzheitliche Betrachtung an: Wie wirkt sich das Design auf die Umwelt aus? Und welche Lösung ist für das jeweilige Produkt und die Logistik am sinnvollsten? Unser Verpackungsrechner ist ein pragmatisches Tool, das Ihnen hilft, diese Fragen zu beantworten und die ökologisch sinnvollste Verpackungslösung für Ihr Unternehmen, basierend auf belastbaren Daten und aktuellen regulatorischen Anforderungen, zu finden.
Weiterführend besteht zudem die Möglichkeit, durch unsere Expert*innen eine individuelle Ökobilanz erstellen zu lassen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam evaluieren wir, ob und inwiefern Ihr Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen ist und finden die beste Verpackungslösung für ihr Unternehmen und die Umwelt.

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